Abmahnung wegen Filesharing von Gästen

Abmahnung wegen Urheberrechtsverletzung im Gäste-WLAN:

Was Hotelbetreiber jetzt tun sollten

Was kann ich tun, wenn ich wegen Gästen in meinem Hotel oder in meiner Ferienwohnung eine Filesharing-Abmahnung erhalten habe?

Das Wichtigste in Kürze:

Eine Abmahnung wegen Urheberrechtsverstößen im Gäste-WLAN kann teuer werden – aber Sie sind nicht wehrlos. Wir zeigen, welche Sofortmaßnahmen helfen, wann ein Anwalt nötig ist und wie Sie sich für die Zukunft absichern.

Sie beherbergen Gäste in einem Hotel, einer Ferienwohnung oder auf einem Campingplatz und haben eine Abmahnung wegen Filesharing erhalten? Das bedeutet, dass Ihre Gäste möglicherweise urheberrechtlich geschützte Inhalte illegal geteilt haben und nun von einem Rechteinhaber oder einer Anwaltskanzlei aufgefordert werden, dies zu unterlassen und möglicherweise Schadensersatz zu zahlen.

Eine Abmahnung wegen Urheberrechtsverstößen (filesharing) im Gäste-WLAN kann teuer werden – aber Sie sind nicht wehrlos. Wir zeigen, welche Sofortmaßnahmen helfen, wann ein Anwalt nötig ist und wie Sie sich für die Zukunft absichern.

Praxisbeispiel für Abmahnung wegen Filesharing von Gästen

Ein namhaftes Hotel in Flensburg erhielt ein Schreiben bzgl. Kenntnisverschaffung wegen Urheberrechtsverletzung. Hier finden Sie das Schreiben zum Download, um schwarz auf Weiß zu sehen, was auf Sie zukommt, wenn Ihre Gäste Filme zum Downloaden in IHREM Internet bereitstellen.

Das Schreiben stammt von Frommer Legal. Darin wird zunächst die Rechtsverletzung dargelegt. Schließlich heißt es: „Auf Grundlage des gerichtlichen Auskunftsverfahrens wurden sie als Anschlussinhaber beauskunftet.“ An späterer Stelle heißt es sogar:

„Der Geschäftswert wird auf 5.000,00 EUR festgesetzt.“

Das ist für jeden Hotelinhaber ein Schock. 5000,00 € für illegales Verhalten von Hotelgästen, ohne Ihr eigenes Verschulden? Das wäre hart.
Aber Entwarnung! Denn im Schreiben von Frommer Legal heißt es: „Unsere Mandantschaft möchte Sie mit diesem Schreiben

  • über die begangenen Rechtsverletzungen informieren und
  • Sie ersuchen, derartige Rechtsverletzungen künftig in Ihrer Sphäre zu unterbinden.

Wir bitten Sie daher namens und im Auftrag unserer Mandantschaft um geeignete Schritte zur zukünftigen Vermeidung vergleichbarer Rechtsverletzungen. […] Dieses Schreiben dient in erster Linie der Aufklärung und der Bitte um Mitwirkung.“

Wenn Sie so ein Schreiben erhalten haben, haben Sie noch einmal Glück gehabt.

Was sind geeignete Schritte für Sie, um Rechtsverletzungen im Gäste WLAN zu vermeiden?

FRÜHER:

  • nichts tun oder
  • Nutzungsbedingungen & AGB für WLAN-Zugang unterschreiben lassen
  • klare Regeln zur Nutzung als Hinweis in der Rezeption aushängen

HEUTE:

  • Trennung vom internen Netzwerk und Gäste-Netzwerk
  • Zustimmung durch aktiven Login oder Captive Portal
  • externen Anbieter (wie Aplas IT) für Login über Hotspot-Portal beauftragen

Mit WLAN Hotspot Services vermeiden Sie Filesharing, illegale Downloads und Urheberrechtsverletzungen in Ihrem Internet. Die einmaligen Kosten für die Hardware und die Kosten für den monatlichen WLAN Hotspot Service sind deutlich niedriger als die Schäden, die ohne Schutzmaßnahmen auf Sie zukommen können.

Wirklich ohne Ihr eigenes Verschulden?

Zurück zum Gedanken: 5000,00 € für illegales Verhalten von Hotelgästen, ohne eigenes Verschulden?

Ein kleines Eingeständnis musste sich der Betroffene Hotelbesitzer machen. Vorsorge ist besser als Nachsorge. Vor allem ist in diesem Fall Vorsorge günstiger als Nachsorge. Für eine geringe, monatliche Gebühr sind Sie über uns als WLAN Hotspot Provider abgesichert. Im Falle eine Rechtsverletzung in Ihrem Gäste WLAN setzen Sie sich mit uns in Verbindung, damit wir für Sie nachweisen können, dass nicht Sie der Übeltäter sind, sondern einer Ihrer beherbergten Hotelgäste.

Bei Wikipedia finden Sie einen halben Roman zum Thema „Störerhaftung abgeschafft“ bzgl. WLAN-Betreibern. Dort ist auch ein Beispiel eines Geschäftsinhabers, der der Öffentlichkeit kostenlos ein WiFi-Netz zur Verfügung stellte, angeführt.

Kurzfassung:  Als WLAN-Betreiber können Sie sich über uns absichern. Wenn Sie eine kostenfreie Beratung wünschen, melden Sie sich einfach unter info@aplas-it.de oder 04671942010.

Gäste WLAN System Gast WLAN Hotspot sicher und stabil von Aplas It GmbH

Was tun, wenn man als Hotelinhaber eine Abmahnung wegen Urheberrechtsverletzung bekommt?

Wenn Sie als Hotelinhaber eine Abmahnung wegen einer Urheberrechtsverletzung erhalten haben, die über das Gäste-WLAN erfolgt sein soll, ist besonnenes Handeln entscheidend. Hier sind die wichtigsten Schritte, die Sie in so einem Fall beachten sollten:

1. Ruhe bewahren – keine vorschnellen Handlungen

Auch wenn der Schock groß ist: Nicht zahlen, nicht unterschreiben, bevor der Fall nicht geprüft wurde. Viele Abmahnungen sind pauschal, unberechtigt oder angreifbar formuliert.

2. Abmahnung ernst nehmen & Fristen beachten

Eine Abmahnung ist ein rechtliches Schreiben – nicht ignorieren! Achten Sie genau auf Fristen, z. B. zur Abgabe einer Unterlassungserklärung. Ein Fristversäumnis kann zu einem teuren Gerichtsverfahren führen.

3. Fachanwalt für IT- oder Medienrecht hinzuziehen

Ein spezialisierter Anwalt prüft:

  • Ist die Abmahnung rechtlich zulässig?
  • Tragen Sie als Betreiber überhaupt Verantwortung?
  • Ist eine Unterlassungserklärung notwendig oder verhandelbar?

Ein Anwalt kann helfen, Forderungen ggf. abzuwehren oder deutlich zu reduzieren.

4. Technische Infrastruktur prüfen lassen

Lässt sich nachvollziehen, welches Endgerät zur betreffenden Zeit eingeloggt war? Wenn Sie bereits ein externes WLAN Hotspot-System mit Protokollierung nutzen (z. B. von Aplas IT), können Sie mit unserer Hilfe belegen, dass Sie Ihrer Betreiberpflicht nachgekommen sind und nicht selbst gehandelt haben.

5. Rechtliche Absicherung für die Zukunft schaffen

Wenn Sie bisher keine Schutzmaßnahmen getroffen haben, ist jetzt der richtige Zeitpunkt:

  • Gäste-WLAN vom privaten Netz trennen
  • Nutzerzugang dokumentieren lassen
  • professionelle Hotspot-Lösung mit DSGVO-konformer Protokollierung einsetzen

Ein externes System eines WLAN Hotspot Anbieters für Hotels und Ferienwohnungen bietet Ihnen zukünftig mehr Rechtssicherheit – im Zweifel sogar Entlastung bei weiteren Abmahnungen.

Fazit bzgl. filesharing-Abmahnung (Urheberrechtsverletzung):

Eine Abmahnung ist ärgerlich – aber Sie sind ihr nicht schutzlos ausgeliefert. Mit professioneller Unterstützung und einem technisch wie rechtlich gut aufgestellten Gäste-WLAN sind Sie für die Zukunft deutlich besser gewappnet.

Wenn Sie Ihr Gäste-WLAN absichern möchten, um Abmahnungen wegen filesharing/ Urheberrechtsverletzungen zu vermeiden,

beraten wir Sie gerne unverbindlich unter 04671942010 oder info@aplas-it.de.